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Digital Markets Act (DMA) — was Website-Betreiber wissen sollten

Der Digital Markets Act ist EU-Recht und richtet sich an sehr große Online-Plattformen („Gatekeeper“) sowie Wettbewerb und Datenzugang.

Für die meisten kleinen und mittleren Websites

  • Der Alltag mit Cookies dreht sich weiter um DSGVO, ePrivacy und nationale Leitlinien.
  • Die DMA wird relevanter, wenn Sie tief mit Gatekeeper-Diensten integriert sind oder als Publisher groß in Werbung unterwegs sind.
  • Dokumentierte, konsistente Einwilligungs- und Präferenzsignale unterstützen Transparenz, wenn Partner Nachweise wollen oder Sie Branchenanforderungen abbilden.

Keine Rechtsberatung. Für Pflichten zu Ihrer Rolle (Site-Betreiber vs. Plattform) wenden Sie sich an Fachleute.

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