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Was bedeuten DSGVO, ePrivacy und TCF für Cookie-Einwilligung?

Nur Orientierung. Gesetze und Behördenhinweise ändern sich; Ihr Rechtsberater entscheidet, was für Sie gilt. Diese Seite entschlüsselt Begriffe in Intastellar- und Branchendokumenten.


DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Bedeutung: EU-Recht zur Verarbeitung personenbezogener Daten — Rechtsgrundlagen, Transparenz, Betroffenenrechte und Rechenschaftspflicht.

In der Praxis: Einwilligung ist eine Rechtsgrundlage für manche Verarbeitungen; wo die DSGVO sie verlangt, muss sie freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein. Andere Grundlagen (z. B. Vertrag, berechtigtes Interesse) können für andere Vorgänge gelten — das entscheidet Ihr Datenschutzbeauftragter oder Anwalt.


Bedeutung: EU-Vorgaben (und ähnliche nationale Gesetze) mit Fokus auf Zugriff auf Endgeräte — oft zusammen mit Cookies, ähnlichen Technologien und direkter Werbe-Kommunikation.

In der Praxis: Auch ohne Cookies kann Technik, die Speicher auf einem Gerät schreibt oder liest, in vielen Konstellationen unter diese Regeln fallen — technische Umsetzung mit rechtlicher Beratung abstimmen.


Einwilligung (rechtlich, kurz)

Bedeutung: Im Datenschutzrecht ist Einwilligung eine Willensbekundung zur Verarbeitung — nicht dasselbe wie bloßes Weiterbrowsen.

In der Praxis: Banner-UX und Policy-Text mit anwaltlich geprüfter Formulierung abstimmen; das Haupt-Glossar erklärt Einwilligung in Produktbegriffen.


Berechtigtes Interesse

Bedeutung: Rechtsgrundlage in der DSGVO für manche Verarbeitungen ohne Einwilligung — wenn Interessen abgewogen werden und Rechte der Betroffenen gewahrt sind.

In der Praxis: Kein Freibrief für alle Marketing-Cookies; viele Werbe-/Analytics-Fälle brauchen weiter Einwilligung oder eine andere gültige Grundlage. Nur mit Rechtsteam.


Bedeutung: Branchenrahmen der IAB Europe (v2.x) zur Signalisierung von Einwilligung und berechtigtem Interesse an Ad-Tech-Anbietern — TC String, Vendor-Liste, CMP-Anbindung.

In der Praxis: Intastellar-Consents-Artikel fokussieren Betreiber- und Integratoren-Grundlagen; bei programmatischer Werbung in großem Maßstab können Sie eine TCF-zertifizierte CMP und rechtliche Prüfung brauchen — über den Rahmen dieses Hilfe-Centers hinaus.


Verantwortlicher vs. Auftragsverarbeiter

Bedeutung: Der Verantwortliche entscheidet warum und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet nach Weisung des Verantwortlichen.

In der Praxis: Ihre Website ist oft Verantwortlicher für Analytics-Konfiguration; Anbieter können Auftragsverarbeiter oder eigenverantwortliche Stellen sein — AVV und Rechtsberatung prüfen.


AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Bedeutung: Vertragliche Pflichten nach Art. 28 DSGVO, wenn ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.

In der Praxis: Unterschriebene AVV für Analytics, Tag-Manager und Consent-Tools, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten.


DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)

Bedeutung: Strukturierte Bewertung für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für Betroffene — in manchen Fällen nach DSGVO erforderlich.

In der Praxis: Großflächiges Tracking, Profiling oder besondere Datenkategorien können eine DSFA auslösen; Datenschutzbeauftragter oder Anwalt führen das.

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